GNK-Empfehlungen

Als strategisches Beratungsgremium der Hochschulleitung formuliert das Gutenberg Nachwuchskolleg (GNK) Empfehlungen für zukunftsweisende Verbesserungen der Forschungs- und Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an der JGU. Darüber hinaus arbeitet das GNK auch an relevanten Papieren der Hochschulleitung mit.

Das GNK hat für die JGU Leitlinien erarbeitet, die das Selbstverständnis der JGU für den Umgang mit ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs darlegen. Die Leitlinien bieten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Handlungsorientierung im Arbeits- und Forschungsalltag. Die Leitlinien wurden am 29.06.2018 vom Senat verabschiedet.

Leitlinien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses

Betreuungsvereinbarungen haben das Ziel, die individuelle Ausgestaltung der Promotionsphase im beiderseitigen Austausch und Einvernehmen zu vereinbaren und somit sowohl für Promovierende als auch für Betreuende eine transparente wie verlässliche Grundlage der Zusammenarbeit zu schaffen. Der Austausch über Erwartungen und Vorstellungen an die Verantwortlichkeiten der jeweils anderen Seite hilft auch Enttäuschungen vorzubeugen und Missverständnisse auf beiden Seiten zu vermeiden, indem Unstimmigkeiten früh erkannt und gemeinsam ausgeräumt werden.
Um Promovierende und Betreuende bei der gemeinsamen Formulierung einer Betreuungsvereinbarung zu unterstützen, hat das GNK Leitlinien erarbeitet, die als Anregung und Orientierungsrahmen genutzt werden können.
Der Senat der JGU hat in seiner Sitzung vom 28. April 2017 allen Fachbereichen, Fakultäten und künstlerischen Hochschulen empfohlen, im Falle eines Promotionsvorhabens eine schriftliche Betreuungsvereinbarung abzuschließen und sich hierbei an den vom GNK erarbeiteten „Leitlinien zur Betreuungsvereinbarung der JGU Mainz“ zu orientieren.
Inzwischen ist durch § 34 Abs. 5 HochSchG der Abschluss einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer in einem angemessenen Zeitraum (max. 6 Monate) nach der Annahme zur Promotion verpflichtend.
Die JGU hat in ihrem Qualitätssicherungskonzept für die Genehmigung von Promotionsordnungen und Habilitationsordnungen vom 4. August 2022 darüber hinaus eine Reihe von Angaben in der Betreuungsvereinbarung verbindlich vorgesehen (siehe Anlage 2).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurden die Leitlinien und die Vorlage für die GNK-Vorlage für die Betreuungsvereinbarung im Sommer 2023 aktualisiert.

Leitlinien zur Betreuungsvereinbarung der JGU (PDF)

Mustervorlage (WORD-Vorlage zur Bearbeitung)

Die fachspezifischen Betreuungsvereinbarungen der einzelnen Fachbereiche finden Sie unter den weiterführenden Links.

Um die frühe wissenschaftliche Selbständigkeit zu unterstützen und zu fördern, empfiehlt das GNK den Fachbereichen, extern evaluierten Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leitern die Möglichkeit einzuräumen, die Promotions- und Masterarbeiten der von ihnen angeleiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigenständig und eigenverantwortlich betreuen und prüfen zu dürfen.

Die Empfehlung wurde vom Senat in der Sitzung vom 15. Juli 2016 befürwortet.

Recht zur Promotionsbetreuung für Nachwuchsgruppenleiter/-innen (PDF)

In seiner Empfehlung aus dem Jahr 2015 zeigt das GNK relevante Aspekte auf, die im Rahmen eines Tenure Track-Verfahrens zu berücksichtigen sind.

Empfehlungen für Tenure Track-Verfahren (PDF)